Rente

 

                                                  

 

Vor der Beantragung einer Rente sollte immer eine medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahme vorgeschaltet werden. Unterstützung dabei kann der behandelnde Arzt geben. Die Renten werden von den Rentenversicherungen gezahlt:

 

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

 

Diese Rente erhält, wer vor dem 02.01.1961 geboren wurde und berufsunfähig ist, in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Berufunfähigkeit ( BU ) 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat. Berufsunfähig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen in seinem oder einem anderen zumutbaren Beruf weniger als 6 Stunden täglich leisten kann, wie vergleichbare gesunde Berufstätige.

 

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ( EU – Rente )

 

Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung soll die Lohnminderung ausgleichen, wenn nicht mehr voll gearbeitet werden kann. Mit der verbliebenen Leistungskraft soll nach Möglichkeit einer Teilzeitarbeit nachgegangen werden. Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegen vor, wenn wegen Krankheit oder Behinderung mindestens 3 aber weniger als 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gearbeitet werden kann.

 

 

Rente wegen voller Erwerbsminderung ( EU – Rente )

 

Die Rente wegen voller Erwerbsminderung soll den Verdienst ersetzten, wenn die Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf nicht absehbare Zeit aus weniger als 3 Stunden täglich gesunken ist. Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhält man bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres.

 

Die Deutsche Rentenversicherung prüft die medizinischen Vorraussetzungen anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert sie weitere Gutachten an und stellt dann das Leistungsvermögen fest. Neben den medizinischen sind außerdem folgende versicherungsrechtliche Vorraussetzungen erforderlich:

* mindestens 5 Jahre versichert sein ( Wartezeit )

 

* in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbminderung müssen 

  3 Jahre mit  Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung

  oder Tätigkeit belegt sein.

 

Auch wenn eine Minderung der Erwerbstätigkeit vorliegt und eine Rente wegen Erwerbsminderung gezahlt wird, sollten vor allem jüngere Menschen den Erhalt der verbliebenen Leistungsfähigkeit und eine Tagesstrukturierung im Auge behalten. Hier kann z. B. eine Eingliederung in eine Werkstatt für behinderte Menschen hilfreich sein. Eine Steigerung der Leistungsfähigkeit bei z. B. verbesserter gesundheitlicher Situation kann unter Umständen wieder zu einer stufenweisen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt führen.

 

 

Quellen und weiter Informationen unter :

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/01

_allgemeines/03rentenarten_und_leistungen/08_erwerbsminderungsrente_node.html                                                                        Rente-Leistungen-Rente wegen Erwerbsminderung 

 

 

 

                                            

 

 

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