Epilepsie und Schwerbehinderung
	 
	 
	Menschen mit Epilepsie sind nicht automatisch schwerbehindert. Allerdings haben sie die Möglichkeit, sich durch die Diagnose Epilepsie eine Schwerbehinderung anerkennen zu lassen.
	 
	Epilepsie ist nach gesetzlicher Definition eine Körperbehinderung. Diese kann auf Antrag beim Versorgungsamt/Landratsamt festgestellt werden. Dazu benötigen die Betroffenen die Unterlagen ihres Facharztes, aus denen die Diagnose und die Anfallsbeschreibung deutlich hervorgehen.
	 
	Bei der Bewertung werden die Art, Schwere, Häufigkeit sowie die tageszeitliche Verteilung der Anfälle berücksichtigt. Der Schwerbehindertenausweis wird ab einem Grad der Behinderung ( Gd B ) von 50 ausgestellt. Wenn durch die Erkrankung Nachteile im Erwerbsleben auftreten oder zu erwarten sind, kann ab einem GdB von 30 bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung beantragt werden. Eine Übersicht über die Einschätzung des Grades der Behinderung liefert die nachfolgende Tabelle:
	 
	 
	 
	Anhaltspunkte zur Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) bei Epilepsie 
	 ( Stand 2004 )  
	 
	 
	 
	Epileptische Anfälle  Je nach Art, Schwere, Häufigkeit und tageszeitliche Verteilung GdB%
	 
	sehr selten: Große und komplex-fokale Anfälle mit pausen von mehr als 1 Jahre: kleine   
	generalisierte und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten = 40 % GdB
	 
	selten: Generaliesierte ( große) und komplex-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten Kleine und einfache-fokale Anfälle mit Pausen von Tagen 50 bis 60 % GdB
	 
	 
	mittlere Häufigkeit: Generalisierte (große) und komplaex-fokale Anfälle mit Pausen von Wochen;
	Kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Tagen  60 bis 80 % GdB
	 
	 
	häufig: generalisierte und komplex-fokale Anfälle wöchentlich oder Serien mit 
	generalisierten Krampfanfällen, von fokal betont oder multifokalen 
	Anfällen; kleine und einfach-fokale anfälle täglich 90 bis 100 % GDB
	 
	 
	 
	 
	Nach drei Jahren Anfallsfreiheit  bei weiterer Notwenigkeit von Behandlung mit Antiepiletika 30% GdB
	 
	 
	Ein Anfallsleiden gilt als abgeklungen, wenn ohne Medikamente drei Jahre Anfallsfrei besteht.  
	Ohne nachgewiesenen Hirnschaden ist dann kein GdB mehr anzunehmen  0% GdB
	 
	 
	 
	 
	 
	 
	 
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